Für Sie im Einsatz - in Ihrer Nähe

Wir kommen direkt zu Ihnen nach Hause

Unsere Haushaltshilfen und Alltagsbegleiter sind für Sie ganz in Ihrer Nähe unterwegs: in den den Landkreisen Mühldorf am Inn, Erding und Landshut. Sie finden Ihren Wohnort nicht in der Liste? Auf Anfrage können wir auch weitere Orte für Sie anfahren.

Diese Orte fahren wir zurzeit für Sie an:

Ampfing

Armstorf

Aschau am Inn

Buchbach

Dorfen

Gars am Inn

Grüntegernbach

Haag in Oberbayern

Heldenstein

Jettenbach

Kirchdorf

Kraiburg am Inn

Lohkirchen

Mettenheim

Moosen (Vils)

Mühldorf am Inn

Neumarkt-Sankt Veit

Niederbergkirchen

Oberbergkirchen

Oberornau

Obertaufkirchen

Polling

Ranoldsberg

Rattenkirchen

Reichertsheim

Schiltern

Schönberg

Schwindegg

Schwindkirchen

St. Wolfgang

Taufkirchen (Vils)

Velden

Waldkraiburg

Weidenbach

Wurmsham

Zangberg

Zeilhofen

u.a.


So können wir Sie unterstützen:

Wir über­neh­men Ihre Auf­ga­ben im Haus­halt, rei­ni­gen Ihr Haus, wa­schen die Wä­sche und ko­chen das Essen für Sie, wenn Sie das wünschen. Wir begleiten Sie zum Arzt/zur Ärztin oder zu Behörden, gehen für Sie einkaufen oder holen für Sie Ihre notwendigen Medikamente aus der Apotheke. Auch kleinere Gartenarbeiten gehören zu unseren Leistungen. Wenn Sie einmal nur Gesellschaft brauchen, dann sind wir ebenfalls für Sie da.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch!

Nutzen Sie Ihr gesetzliches Budget für eine Haushaltshilfe oder einen Alltagsbegleiter. Ihnen stehen jährlich bis zu 3.918 Euro für Ihre Unterstützung im Haushalt und Alltag zur Verfügung. Schnell sein lohnt sich, denn einige der Gelder verfallen bis zum 31.12. des Jahres. Informieren Sie sich jetzt, wie Sie den Entlastungsbetrag und das Budget für Verhinderungspflege sinnvoll für unsere Leistungen einsetzen können. Anspruch auf Entlastungsbetrag haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1. Anspruch auf Verhinderungspflege haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2.


Jetzt kostenlos beraten lassen.

 

In einem persönlichen Gespräch klären wir mit Ihnen, wohin wir für Sie fahren dürfen.