Nutzen Sie jetzt Ihr gesetzliches Budget für eine Haushaltshilfe oder einen Alltagsbegleiter. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr über die Leistungen, die Ihnen von der Pflegekasse zur Verfügung stehen.
Schnell sein lohnt sich! Einige der Gelder verfallen bis zum 31.12. des Jahres.
Ab dem Pflegegrad 1 erhalten Sie zusätzlich zum Pflegegeld die finanziellen Mittel für eine Haushaltshilfe oder einen Alltagsbegleiter. Diese so genannte Entlastungsbetrag ist ein zweckgebundener Beitrag der Pflegekasse, der pflegende Angehörige oder nahestehende Personen entlasten soll. Bekannt ist dieser auch als "zusätzliche Betreuungsleistungen".
Beim Entlastungsbetrag handelt es sich um eine zweckgebundene Leistung der Pflegekasse und ist für qualitätsgesicherte Leistungen zum Beispiel eines ambulanten Pflegedienstes gedacht. Unabhängig vom Pflegegrad liegt die Höhe des Entlastungsbetrages bei monatlich 125 Euro, beziehungsweise bei bis zu 1.500 Euro pro Jahr.
Informieren Sie sich jetzt, wie Sie den Entlastungsbetrag sinnvoll für unsere Leistungen einsetzen können.
Ab dem Pflegegrad 2 stehen Ihnen zusätzlich zum Pflegegeld auch finanzielle Mittel für eine Haushaltshilfe oder einen Alltagsbegleiter in Form der Verhinderungspflege zur Verfügung. Diese Möglichkeit wurde vom Gesetzgeber vorgesehen, um pflegende Angehörige beziehungsweise die Hauptpflegeperson zu entlasten. So können zum Beispiel auch bei Urlaub oder eigener Krankheit die täglichen Aufgaben weiterhin erfüllt werden.
Nutzen Sie die Verhinderungspflege für eine zusätzliche Unterstützung im Haushalt und im Alltag. Dafür steht Ihnen eine Budget von bis zu 1.612 Euro im Jahr zur Verfügung. Wenn Sie die Gelder der Kurzzeitpflege für die Betreuung in einer stationären Einrichtung nicht benötigen, können Sie sogar fünfzig Prozent dieses Budgets (806 Euro) umwandeln lassen - somit haben Sie einen Gesamtbetrag von 2.418 Euro im Jahr für Verhinderungspflege zur Verfügung.
Informieren Sie sich jetzt, wie Sie das Budget für Verhinderungspflege sinnvoll für unsere Leistungen einsetzen können.
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In einem persönlichen Telefonat klären wir mit Ihnen, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie diese in Anspruch nehmen können.
Unsere Haushaltshilfen sind zuverlässig und werden Sie im Alltag bestmöglich unterstützen.
Anmerkung zu unseren Leistungen: Für jede geleistet Stunde werden Betriebs- und Investitionskosten berechnet, die nicht von der Kasse übernommen werden.