Unser Team ist darauf spezialisiert, Ihre Betreuung zu regeln, damit Sie Ihren Alltag problemlos meistern können. Mit unserem Angebot werden Sie zu Hause unterstützt und Familienmitglieder bestmöglich entlastet. Auf dieser Seite erhalten Sie alle Informationen rund um die Themen Hausnotruf und Pflegeberatung in Mühldorf am Inn.
Der Hausnotruf gibt Ihnen Sicherheit und ermöglicht Ihnen, selbstbestimmt zuhause zu leben. Mit nur einem Knopfdruck erhalten Sie die benötigte Hilfe, denn im Notfall benachrichtigt die Hausnotrufzentrale Ihre wichtigsten Kontakte.
Quelle: www.vitakt.com
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch zur Kostenübernahme durch die Pflegekasse und schließen auch den Hausnotruf bei Ihnen zu Hause an. Informieren Sie sich noch heute und starten Sie ab sofort in ein selbstbestimmtes Leben.
Im Bereich Hausnotruf arbeiten wir seit Jahren erfolgreich mit der Firma Vitakt Hausnotruf zusammen. Durch die Partnerschaft mit Vitakt ergeben sich auch für Sie wichtige Vorteile:
Es gibt viele Menschen, die aufgrund Ihrer Lebenssituation Unterstützung und Sicherheit benötigen. Umso schöner ist es, wenn man sich auf jemanden wirklich verlassen kann. Das Hausnotrufsystem von Vitakt vereint Sicherheit und Menschlichkeit. Und das in einer zuverlässigen Kombination aus nutzerfreundlicher Technik und kompetentem Service. Als bundesweiter Anbieter sind wir mit unserer Serviceleitstelle an 365 Tagen im Jahr 24 Stunden für Sie erreichbar. Wir sind da. Wenn Sie uns brauchen. (Quelle: www.vitakt.com)
Der Schwerpunkt unserer Pflegeberatung liegt auf der individuellen Beratung von älteren, pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen sowie allgemein Ratsuchenden. Für die Betreuung, Begleitung und Unterstützung einer pflegebedürftigen Person gibt es eine Vielzahl an Leistungen der Pflegeversicherung. Informieren Sie sich rechtzeitig über Hilfsangebote und Finanzierungsmöglichkeiten in der Pflege. Wir beraten Sie und klären Sie über Ihre individuellen Leistungen auf.
Versicherte, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, haben gegenüber der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen, das für sie die private Pflege-Pflichtversicherung durchführt, einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Gleiches gilt für Versicherte, die zwar noch keine Leistungen erhalten, aber einen Antrag auf Leistungen gestellt haben und bei denen erkennbar ein Hilfe- und Beratungsbedarf besteht. Der Anspruch besteht auch, wenn sich Versicherte mit ihrem Pflegebedarf an die Pflegekassen wenden, um die Pflegebedürftigkeit durch eine Begutachtung feststellen zu lassen. Auch pflegende Angehörige und weitere Personen, zum Beispiel ehrenamtliche Pflegepersonen, haben einen eigenständigen Anspruch auf Pflegeberatung. Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung der beziehungsweise des Pflegebedürftigen.
Die Inanspruchnahme der Pflegeberatung ist freiwillig. Die Pflegekasse benennt Ratsuchenden eine für sie persönlich zuständige Pflegeberaterin beziehungsweise zuständigen Pflegeberater, an die beziehungsweise den man sich mit allen Fragen wenden kann. Die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater der Pflegekasse verfügen über umfassendes Wissen, insbesondere im Sozial- und Sozialversicherungsrecht, und haben eine besondere Qualifikation für die Pflegeberatung erworben. Sobald Sie bei der Pflegekasse einen Antrag auf Leistungen gestellt oder den Bedarf einer Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit erklärt haben, erhalten Sie von der Pflegekasse
Die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater, die auf Wunsch die Beratung auch zu Hause und zu einem späteren Zeitpunkt durchführen, nehmen sich Ihrer Sorgen und Fragen an, ermitteln den individuellen Hilfebedarf, beraten umfassend über das vorhandene Leistungsangebot und begleiten in der jeweiligen Pflegesituation. Die Pflegeberatung kann auf Wunsch durch barrierefreie digitale Angebote der Pflegekassen ergänzt werden. Falls erforderlich sowie auf Wunsch erstellen sie auch einen individuellen Versorgungsplan mit den für die pflegebedürftige Person erforderlichen Hilfen.Die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater müssen gegebenenfalls auch über Angebote und Leistungen der Pflegeversicherung informieren, die die Pflegepersonen, also insbesondere pflegende Angehörige, entlasten und unterstützen.