Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro. Dieser kann für anerkannte Unterstützungsleistungen im Alltag eingesetzt werden.
Dazu gehören unter anderem haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung der Wohnung, Wäsche waschen und bügeln, Einkaufen oder Kochen. Auch Alltagsbegleitung wie Begleitung zu Arztterminen oder Behörden, Unterstützung im Alltag, Betreuungsangebote sowie Hilfen zur Strukturierung des Tages können über den Entlastungsbetrag finanziert werden.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 können zusätzlich das Entlastungsbudget (gemeinsamer Jahresbetrag der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege) nutzen. Hierfür stehen bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung.
Das Budget kann beispielsweise genutzt werden, wenn pflegende Angehörige wegen Krankheit, Urlaub oder anderer Gründe vorübergehend ausfallen, oder zusätzliche Unterstützung erforderlich ist. Dann können Sie Unterstützungsangebote wie Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung in Anspruch nehmen.

Ihre gesetzlichen Ansprüche im Überblick
Entlastungsbetrag
131 Euro monatlich - 1.572 Euro pro Jahr
verfügbar ab Pflegegrad 1*
Entlastungsbudget
3.539 Euro pro Jahr
verfügbar ab Pflegegrad 2**
GESAMT
5.111 Euro pro Jahr
für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung
ab Pflegegrad 2
* Budget verfällt am 30.06. des Folgejahres
** Budget verfällt am 31.12. des Jahres
