Ihre Haushaltshilfe nach Unfall, Krankheit, Operation

Wir unterstützen Sie nach Unfall, Krankheit oder Operation mit einer Haushaltshilfe oder einem Alltagsbegleiter.

 

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie vorübergehend nicht in der Lage sind, Ihren Haushalt selbst zu führen, haben Sie Anspruch auf Unterstützung im Alltag. In solchen Fällen übernimmt Ihre Unfallversicherung oder Krankenkasse oder die Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall die Kosten für eine Haushaltshilfe – wir kümmern uns um die Umsetzung.

 

Ihr Anspruch besteht z.B. nach einem Knochenbruch, bei einem Bandscheibenvorfall oder nach einer Hüftoperation.

Kostenübernahme durch Ihre Versicherung

Ein Unfall ist schnell passiert, oder es kommt zu einer Operation mit anschließend verordneter Bettruhe. Solche Ereignisse stellen das Leben schnell auf den Kopf, vor allem wenn es Alleinstehende oder die haushaltsführende Person trifft. Trotzdem müssen die Kinder weiterversorgt und im Haushalt anfallende Arbeiten sowie alltägliche Besorgungen erledigt werden. Fragen Sie bei Ihrer Unfall- oder Krankenversicherung oder bei der Berufsgenossenschaft nach, wann und in welchem Umfang Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe oder einen Alltagsbegleiter haben. 


Fragen Sie jetzt an.

Wir beraten Sie kostenlos.

 

In einem persönlichen Telefonat klären wir mit Ihnen, welche Leistungen Sie benötigen und wie wir Ihnen behilflich sein können.

 

Unsere Haushaltshilfen sind zuverlässig und werden Sie im Alltag bestmöglich unterstützen.

Exkurs: Was ist eine private Unfallversicherung und warum brauche ich sie?

Eine private Unfall­versicherung be­nöti­gen Sie immer dann, wenn die gesetz­liche Unfall­ver­sicher­ung nicht greift: Ein Sturz beim Sport, eine Ver­letz­ung im Garten, ein Un­fall im Straßen­ver­kehr oder ein plötz­licher Un­fall da­heim durch Herz­infarkt.


Bei allen Unfällen, die nicht un­mittel­bar in der Arbeits­stätte, im Kinder­garten, in der Schule oder Uni oder auf dem direk­ten Weg dort­hin pass­ieren, be­steht kein gesetz­licher Unfall­ver­sicher­ungs­schutz. Hier sichert nur die pri­vate Unfall­ver­sicher­ung ab.


Besonders sinnvoll ist die private Unfall­versicherung, wenn nach dem Unfall dauer­hafte Be­ein­trächti­gungen zurück­bleiben und des­wegen bei­spiels­weise das Haus/die Wohn­ung barriere­frei oder das KFZ behin­derten­ge­recht um­ge­baut werden muss.

 

Quelle: www.vkb.de (https://www.vkb.de/content/versicherungen/unfall/private-unfallversicherung/)

Anmerkung zu unseren Leistungen: Für jede geleistet Stunde werden Betriebs- und Investitionskosten berechnet, die nicht von der Kasse übernommen werden.

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