Wir unterstützen Sie nach Unfall, Krankheit oder Operation mit einer Haushaltshilfe oder einem Alltagsbegleiter.
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie vorübergehend nicht in der Lage sind, Ihren Haushalt selbst zu führen, haben Sie Anspruch auf Unterstützung im Alltag. In solchen Fällen übernimmt Ihre Unfallversicherung oder Krankenkasse oder die Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall die Kosten für eine Haushaltshilfe – wir kümmern uns um die Umsetzung.
Ihr Anspruch besteht z.B. nach einem Knochenbruch, bei einem Bandscheibenvorfall oder nach einer Hüftoperation.
Ein Unfall ist schnell passiert, oder es kommt zu einer Operation mit anschließend verordneter Bettruhe. Solche Ereignisse stellen das Leben schnell auf den Kopf, vor allem wenn es Alleinstehende oder die haushaltsführende Person trifft. Trotzdem müssen die Kinder weiterversorgt und im Haushalt anfallende Arbeiten sowie alltägliche Besorgungen erledigt werden. Fragen Sie bei Ihrer Unfall- oder Krankenversicherung oder bei der Berufsgenossenschaft nach, wann und in welchem Umfang Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe oder einen Alltagsbegleiter haben.
Fragen Sie jetzt an.
Wir beraten Sie kostenlos.
In einem persönlichen Telefonat klären wir mit Ihnen, welche Leistungen Sie benötigen und wie wir Ihnen behilflich sein können.
Unsere Haushaltshilfen sind zuverlässig und werden Sie im Alltag bestmöglich unterstützen.
Eine private Unfallversicherung benötigen Sie immer dann, wenn die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift: Ein Sturz beim Sport, eine Verletzung im Garten, ein Unfall im Straßenverkehr oder ein plötzlicher Unfall daheim durch Herzinfarkt.
Bei allen Unfällen, die nicht unmittelbar in der Arbeitsstätte, im Kindergarten, in der Schule oder Uni oder auf dem direkten Weg dorthin passieren, besteht kein gesetzlicher
Unfallversicherungsschutz. Hier sichert nur die private Unfallversicherung ab.
Besonders sinnvoll ist die private Unfallversicherung, wenn nach dem Unfall dauerhafte Beeinträchtigungen zurückbleiben und deswegen beispielsweise das Haus/die Wohnung barrierefrei
oder das KFZ behindertengerecht umgebaut werden muss.
Quelle: www.vkb.de (https://www.vkb.de/content/versicherungen/unfall/private-unfallversicherung/)
Anmerkung zu unseren Leistungen: Für jede geleistet Stunde werden Betriebs- und Investitionskosten berechnet, die nicht von der Kasse übernommen werden.